Arbeitssicherheit? Gesundheitsschutz? Überprüfung der elektrischen Geräte?  Kein  Thema  für euch?

Es ist gesetzliche Vorschrift, dass jeder Unternehmer (also jeder, der Angestellte hat, also auch Kitas und Spielgruppen) eine Gefährdungsbeurteilung vorliegen hat, welche zusammen mit einer
Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einem Betriebsarzt erstellt wurde
und welche nicht älter als fünf Jahre ist. Zudem muss jede Einrichtung über
einen Rahmenvertrag mit einem Betriebsarzt oder einer Fachkraft für
Arbeitssicherheit verfügen. Dieses Modell nennt sich Regelbetreuung.

Man kann auch die Kita-Leitung oder sich selbst als Vorstand personenbezogen
fortbilden, wenn man nicht mehr als 10 Vollzeit- oder 20 Teilzeitkräfte
beschäftigt (das nennt sich alternative Betreuung). Diese Fortbildung muss alle
fünf Jahre aufgefrischt werden und wenn die fortgebildete Person die Einrichtung
verlässt, nimmt sie die Qualifizierung mit, so dass wer anders fortgebildet
werden muss. Diese Fortbildungskurse reduzieren die Stunden der Betreuung durch
Betriebsärzte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit, kosten selbst aber auch eine gewisse Summe.

Unser Eindruck ist, dass das Thema
Arbeitssicherheit bisweilen etwas stiefmütterlich behandelt wird. Wenn dann ein
Unfall passiert, steht die Unfallkasse auf der Matte und fragt spätestens dann genau nach. Der
Vorstand haftet in diesen Fällen wegen Fahrlässigkeit, weil ja jedermann weiß,
dass er als Vorstand für die Einhaltung der Vorschriften im Gesundheits- und
Arbeitsschutz zuständig wäre. Auch die Berufsgenossenschaften schreiben die Einrichtungen inzwischen an und frragen explizit nach dem Namen des engagierten Betriebsarztes bzw. der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Zusätzlich ist für Kitas auch die jährliche Überprüfung der elektrischen Geräte vorgeschrieben.

Wenn nun aber jede Kita einzeln
einen Betreuungsvertrag mit einem Betriebsarzt und/oder einer Fachkraft für
Arbeitssicherheit und einem qualifizierten Elektriker abschließt, geht das schnell ins
Geld. Günstiger ist es, sich über die Mitgliedschaft im KEKS dem vorhanden und wirklich günstigen Rahmenvertrag mit dem „Institut für Sicherheit und Gesundheit“ anzuschließen.

Viele KEKS-Mitglieder wissen,  dass  man  mit  den vielen  Vorschriften  in  diesem Bereich schnell überfordert ist und nutzen gern die Möglichkeit, sich über KEKS Beratung und  Service  zu  sichern  und ihre  Verpflichtungen  in  guten Händen zu wissen. Eine umfangreiche Arbeitsbroschüre mit allen Details zu dem Thema Arbeits-und Gesundheitsschutz in Kindertagesstätten (gesetzliche Auflagen etc.) ist gegen Unkostenerstattung in unserem Büro erhältlich.